Copyright of the platform

1. Erklärung eines Lizenzgebers:

Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Lizenznehmers

(1) Der Lizenzgeber Scaffeye garantiert, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Lizenzgeber, dass er selbst Urheber ist oder die Werke bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Lizenzgeber vorgehen wird. Der Lizenzgeber garantiert, dass durch die Verwendung der Werke im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Werke einverstanden sind.

(2) Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Lizenznehmer in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Lizenzgeber bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser dem Lizenznehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Lizenzgebers hat dieser im Vorwege mit dem Lizenznehmer abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Lizenznehmer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(3) Die in Abs. 2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der Lizenznehmer die Werke entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere entgegen dem § 1 benutzt.

2. genereller Urheberrechtshinweis:

Sämtliche Inhalte mit Werkqualität unterliegen dem Urheberrechtsschutz, eine gesonderte Kennzeichnung der geschützten Werke ist nicht erforderlich. Die nicht genehmigte oder ungerechtfertigte Nutzung, Erstellung einer Kopie, Verbreitung, Zugänglichmachung, öffentliche Darstellung oder Wiedergabe, Bearbeitung oder andere schädigende Nutzung eines oder mehrerer Werke wird nicht gestattet.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in Deutschland ein Urheberrechtsschutz mit der Entstehung des Werkes entsteht. Ein gesonderter Hinweis ist generell nicht notwendig, jedoch zur Vermeidung von Streitigkeiten nützlich bzw. dienlich zur Beweiserleichterung.

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